Standards, etwa derjenige des Referenzniveaus B2, stellen so etwas wie Basisanforderungen dar, die von Lernenden erfüllt werden müssen, die selbstständig mit den Werkzeugen der Informations- und Kommunikationstechnologien umgehen.
Für die Formulierung von „guten Bildungsstandards“ werden über den Aspekt der Mess- und Überprüfbarkeit hinaus von Klieme [12] folgende Merkmale veranschlagt:
- Fachlichkeit: Bildungsstandards sind jeweils auf einen bestimmten Lernbereich bezogen und arbeiten die Grundprinzipien der Disziplin bzw. des Unterrichtsfachs klar heraus.
- Fokussierung: Die Standards decken nicht die gesamte Breite des Lernbereiches bzw. Faches in allen Verästelungen ab, sondern konzentrieren sich auf einen Kernbereich.
- Kumulativität: Bildungsstandards beziehen sich auf die Kompetenzen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Verlauf der Lerngeschichte aufgebaut worden sind. Damit zielen sie auf kumulatives, systematisch vernetztes Lernen.
- Verbindlichkeit: Sie drücken die Mindestvoraussetzungen aus, die von allen Lernenden erwartet werden und unabhängig von der Schulform für alle Schülerinnen und Schüler gelten.
- Differenzierung: Die Standards legen aber nicht nur eine «Messlatte» an, sondern differenzieren zwischen Kompetenzstufen, die über und unter bzw. vor und nach dem Erreichen des Mindestniveaus liegen. Sie machen so Lernentwicklungen verstehbar und ermöglichen weitere Abstufungen und Profilbildungen, die ergänzende Anforderungen in einem Land, einer Schule, einer Schulform darstellen.
- Verständlichkeit: Die Bildungsstandards sind klar, knapp und nachvollziehbar formuliert.
- Realisierbarkeit: Die Anforderungen stellen eine Herausforderung für die Lernenden und die Lehrenden dar, sind aber mit realistischem Aufwand erreichbar. Insbesondere sollten Standards so weit beschränkt werden, dass sie überschaubar sind.
Standards müssen erfüllbar und überprüfbar sein.
[12] Klieme Eckhard u.a., Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards, S. 24f, 2003 s. ‚Quellen’