| Informatik-Kaderausbildung Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn 2003/2004 www.2bits.ch | www.edubs.ch Neue-Medien-Kompetenz |
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6.2 Am Beispiel „Allgemeine Gewerbeschule Basel“
Im Gegensatz zum vorgestellten Förderkonzept an den Minerva-Schulen in Basel bedeutet eine Umsetzung des Konzepts Neue-Medien-Kompetenz an einer Schule wie der Allgemeinen Gewerbeschule Basel einen ungleich höheren Aufwand an Planungs-, Koordinations-, Informations- und Einführungsarbeiten. Dementsprechende Konzepte, inklusive Abschätzung des Ressourcenaufwands und dessen Sicherung, müssten in einem weiteren Schritt in Angriff genommen werden.[5] Im Folgenden werden konzeptionelle Grundüberlegungen zu einer eventuellen Umsetzung des Konzepts Neue-Medien-Kompetenz vorgestellt. Im Weiteren werden diesbezügliche bereits laufende Initiativen skizziert und eine mögliche Endform dargestellt.
Kurzportrait Die Allgemeine Gewerbeschule Basel ist in drei Fachabteilungen (Bauberufe; Chemie, Ernährung und Diverse; Mechanisch-technische Abteilung) und drei Querschnittabteilungen (Abteilung Allgemeinbildung; Berufsmaturitätsschule; Berufsschulsport) unterteilt. Die administrativen Dienste sind in einer Verwaltungseinheit zusammengefasst. Der Allgemeinen Gewerbeschule ist die Lehrwerkstätte für Mechanikerinnen und Mechaniker angegliedert.[6] Da im Rahmen der vorliegenden Arbeit die Abteilung Allgemeinbildung eine Vorreiterrolle einnehmen könnte (erst zu einem späteren Zeitpunkt soll das Konzept der Neue-Medien-Kompetenz zunächst in Form eines Antrages an die Schulleitung gelangen und bei einer Gutheissung in allen Abteilungen zum Tragen kommen, vgl. Kapitel 6.2.3), wird sie an dieser Stelle ausführlicher vorgestellt. Die Abteilung Allgemeinbildung erfüllt Querschnittaufgaben für die Allgemeine Gewerbeschule sowie für die Schule für Gestaltung. Die teilautonome Schulabteilung bietet Bildungsangebote sowohl in der Grundbildung[7] als auch in der Weiterbildung [8] an. Der Bereich Allgemeinbildung[9] ist Teil der Grundbildung und besteht aus den Lernbereichen[10]:
Im Schullehrplan, der auf Grund eines eidgenössischen Rahmenlehrplans entwickelt worden ist, werden die pädagogischen Leitideen[11] und der Unterrichtsplan verbindlich festgelegt. Die Lehrabschlussprüfung[12] setzt sich aus drei gleich gewichteten Teilen zusammen:
Die Abteilung Allgemeinbildung verfügt über ein abteilungsspezifisches Qualitätsmanagementsystem und ist nach dem Modell Q2E (Qualität durch Evaluation und Entwicklung) zertifiziert. Ein Netzwerk von verschiedenen Förderangeboten soll ermöglichen, dass sich Auszubildende in der Grundbildung ihrem Leistungsvermögen entsprechend weiter entwickeln können (Stütz- und Förderkurse, Freifächer). Im Weiteren besteht ein Beratungsangebot, ein Büro für Lernberatung, das von allen Auszubildenden mit einem Lehrvertrag beansprucht werden kann. Mit der Förderung der Sprachkompetenz wird ein entscheidender Beitrag zur Integration der Jugendlichen in die Gesellschaft geleistet. Auf das Konzept der Sprachförderung soll im Detail im Kapitel 6.2.2 eingegangen werden, da dessen Stossrichtung und Erfahrungswerte wegweisend für das Konzept Neue-Medien-Kompetenz sein könnte. [5] Die Erarbeitung der angesprochenen Konzepte übersteigen den vorgegebenen Rahmen der vorliegenden Arbeit. [6] Weitere Informationen über die Allgemeine Gewerbeschule Basel unter http://www.agsbs.ch [7] Für Jugendliche, welche eine Lehre absolvieren und in Betrieb und Berufsfachschule die Voraussetzungen erfüllen, werden Freikurse als Ergänzung und Vertiefung des allgemeinbildenden Unterrichts angeboten. Damit soll den unterschiedlichen Begabungen und Neigungen Rechnung getragen werden. Die berufliche Weiterbildung soll gelernten und angelernten Personen helfen, ihre berufliche Grundbildung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen oder zu erweitern und ihre Allgemeinbildung zu verbessern, damit sie ihre berufliche Mobilität steigern und anspruchsvollere Aufgaben übernehmen können. [8] Die Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sind mit einem raschen Wandel der Qualifikationsanforderungen und Qualifikationsprofilen verbunden. Für Erwerbstätige wird es wichtig, immer wieder neue Qualifikationen aufbauen zu können. Dies erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft, Lernkompetenzen in einem lebenslangen Prozess kontinuierlich und selbstständig zu aktivieren. Ein Leben ohne berufliche Weiterentwicklung und selbstverantwortete Lebensgestaltung ist nicht mehr denkbar. [9] Das Berufsbildungsgesetz vom 19. April 1978 (in Kraft seit 1.1.1980) beschreibt in Artikel 27 den allgemein bildenden Unterricht an gewerblich-industriellen Berufsschulen als Teil des ganzheitlichen Bildungsansatzes in der Berufsbildung. Ziel ist es, den jungen Menschen eine Orientierungshilfe für ihre aktuelle Lebenssituation zu bieten und sie umfassend auf ihr zukünftiges berufliches und privates Leben vorzubereiten. [10] In der grundlegenden Allgemeinbildung werden die Auszubildenden dazu befähigt, den Zugang zur Arbeitswelt zu finden, darin zu bestehen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Kenntnisse und Fähigkeiten sind Grundlagen, um für die Entwicklung unserer Gesellschaft einen Beitrag leisten zu können. Darüber hinaus fördert der allgemein bildende Unterricht die Entfaltung der Persönlichkeit und die Sozialkompetenz der Auszubildenden. [11] Grundlegendes pädagogisch-didaktisches Prinzip ist der handlungsorientierte Unterricht. Er strebt die Verbindung von kognitivem und sozialem Lernen an. Im Mittelpunkt stehen die Aktivitäten der Auszubildenden, wobei der Prozess der Zusammenarbeit mit dem Produkt gleichwertig ist. Der Bezug zur Wirklichkeit sowie der zunehmend grössere Raum für Selbstorganisation und Selbstverantwortung der Auszubildenden sind weitere Ziele eines handlungsorientierten Unterrichts. [12] Hier ist nur die Rede von der Lehrabschlussprüfung im Fachbereich Allgemeinbildung. Zur Erlangung des eidgenössischen Fähigkeitsausweises absolvieren sämtliche Prüflinge eine zweite, berufsspezifische Prüfung, welche stärker gewichtet ist. [13] Die selbstständige Vertiefungsarbeit (SVA, verlangt werden eine Dokumentation und eine Präsentation zu einem, ausgehend von einem Leitthema, selbst gewählten Thema), welche einen wesentlichen Teil der Lehrabschlussprüfung im allgemeinbildenden Unterricht (LAP ABU) darstellt, verlangt von den Lehrtöchtern und Lehrlingen ein vertieftes Repertoire an Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen, welche nur durch kontinuierliches Üben während der ganzen Lehrzeit erreicht werden können. Anders gesagt: Hier wird geprüft, ob die Prüflinge selbständig Projekte durchführen können. |
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Neue-Medien-Kompetenz | Christian Graf (BS) und Urs Thiede (BS) |
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