| Informatik-Kaderausbildung Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn 2004/2005 www.2bits.ch | www.edubs.ch Gifte, Gefährliche Stoffe, Schutzmassnahmen, Erkennungssymbole |
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Umgang mit Gefährlichen Stoffen Gefahren Schutzmassnahmen
Brand in der Chemiefabrik
Auftrag: Lesen Sie folgende beiden Artikel zum Brand in der Chemiefabrik CIBA, in Grenzach-Wylen, am 11. Oktober 2005 Artikel 1: Artikel 2: Quelle: BAZ 12. Oktober 2005 Auftrag: Notieren Sie in drei Sätzen, welche Gedanken und Gefühle dieses Ereignis bei Ihnen auslöst und hinterlässt.
Gefahren Umgang Gesetze Im beruflichen und privaten Alltag sind wir auf Stoffe, welche in den chemischen Betrieben entwickelt und produziert werden angewiesen. Das bringt viele kontrollierbare, aber auch unkontrollierbare Gefahren mit sich. Die Produktionsstätten unterliegen sehr scharfen Sicherheitsbestimmungen. Im beruflichen und privaten Bereich kommen durch den oft unsachgemässen Umgang mit Gefährlichen Stoffen viele Gefahren auf, die zu schwersten Unfällen und Schäden führen können. Für die korrekte Handhabung und Verwendung von Gefährlichen Stoffen existiert deshalb das verbindliche Chemikalienrecht. Das neue Chemikalienrecht ist seit 1. August 2005 in Kraft. Die bisherige (alte) Kennzeichnung der Gefährlichen Stoffe, nach fünf Giftklassen Bis zum 1. August 2005 galten folgende Kennzeichnungen für giftige Stoffe: Bearbeiten Sie die folgenden drei Aufträge mit Hilfe des Links. Link: Aufträge: 1. Beschreiben Sie „im Kasten“ stichwortartig, wie die Gifte nach ihrer Gefährlichkeit eingeteilt wurden und wie so genannte Publikumsprodukte gekennzeichnet werden.
2. Ordnen Sie die entsprechenden Kennfarben und Einteilungen (für Publikumsprodukte) der Gefährlichkeit einander zu.
3. Für die Kennzeichnung bestand früher (noch gültig bis 2007) eine weitere Art, Stoffe mittels Etiketten bzw. Giftigkeitssymbolen entsprechend zu kennzeichnen: Ordnen sie die untenstehenden Symbole entsprechenden dem zutreffenden Verwendungszweck zu.
Diese Kennzeichnungen gelten: a) für Publikumsprodukte Das Zutreffende ist fett zu markieren!
Die Kennzeichnung von Gefährlichen Stoffen und Giften nach dem jetzt gültigen Chemikalienrecht (EU-kompatibel) Auftrag: Öffnen Sie folgenden Link: Lesen Sie den Abschnitt: Das neue Chemikalienrecht. Und fassen Sie die sechs wichtigsten Neuerungen des Chemikaliengesetzes stichwortartig zusammen.
Symbole der Kennzeichnung nach dem neuen Chemikalienrecht
Die im folgenden aufgeführten Symbole beinhalten Hinweise auf die Gefährlichkeit der entsprechenden Stoffe. Auftrag: Ordnen Sie den Symbolen den jeweiligen Gefahrenhinweis sowie die Beschreibung der Gefährlichkeit zu, den Sie aus der Broschüre des Links:
Vergleichen Sie die untenstehende Abbildung der neuen Etikette mit derjenigen des Links:
Merke: Neu ist der Zusatztext mit den Kennbuchstaben R für Gefahrenhinweise und S für Sicherheitsratschläge. Auftrag: Vergleiche mittels der Beispiele im Link: http://www.bag.admin.ch/anmeldestelle/einstuf/d/index.htm Ergänzen Sie in der untenstehenden Tabelle die Spalten mit den entsprechenden Texten zu den R- bzw. S-Sätzen.
Auftrag: Öffnen Sie die beiliegende Datei: Stoffliste (Liste von Drogerieprodukten) und markieren Sie fett zehn, Ihnen bekannte Produkte. Übertragen Sie die Produkte in die untenstehende Tabelle.
Es grünt auch in der Chemie: siehe Datei Ausblick auf nächstes Unterrichtsthema Themenbereich: Begriffe Gefährliche Stoffe
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Gifte, Gefährliche Stoffe, Schutzmassnahmen, Erkennungssymbole | Markus Schibler (BS, Rolf Alt-Anklin (BS) |
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