Informatik-Kaderausbildung Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn 2004/2005
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Gifte, Gefährliche Stoffe, Schutzmassnahmen, Erkennungssymbole


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AUFTRAG AN LERNENDE
Umgang mit Gefährlichen Stoffen – Gefahren –Schutzmassnahmen

Brand in der Chemiefabrik

Auftrag:

Lesen Sie folgende beiden Artikel zum Brand in der Chemiefabrik CIBA, in Grenzach-Wylen, am 11. Oktober 2005

Artikel 1:  Grenzach1.pdf

Artikel 2:  Grenzach3.pdf

Quelle: BAZ 12. Oktober 2005

Auftrag:

Notieren Sie in drei Sätzen, welche Gedanken und Gefühle dieses Ereignis bei Ihnen auslöst und hinterlässt.

Meine Gefühle und Gedanken zu diesem Ereignis

Gefahren – Umgang – Gesetze

Im beruflichen und privaten Alltag sind wir auf Stoffe, welche in den chemischen Betrieben entwickelt und produziert werden angewiesen.

Das bringt viele kontrollierbare, aber auch unkontrollierbare Gefahren mit sich.

Die Produktionsstätten unterliegen sehr scharfen Sicherheitsbestimmungen.

Im beruflichen und privaten Bereich kommen durch den oft unsachgemässen Umgang mit Gefährlichen Stoffen viele Gefahren auf, die zu schwersten Unfällen und Schäden führen können.

Für die korrekte Handhabung und Verwendung von Gefährlichen Stoffen existiert deshalb das verbindliche Chemikalienrecht.

Das neue Chemikalienrecht ist seit 1. August 2005 in Kraft.

Die bisherige (alte) Kennzeichnung der Gefährlichen Stoffe, nach fünf Giftklassen

Bis zum 1. August 2005 galten folgende Kennzeichnungen für giftige Stoffe:

Bearbeiten Sie die folgenden drei Aufträge mit Hilfe des Links.

Link: http://www.kal.ch/sites/gifteundstoffe/kennzeichnung.php

Aufträge:

1.  Beschreiben Sie „im Kasten“ stichwortartig, wie die Gifte nach ihrer Gefährlichkeit eingeteilt      wurden und wie so genannte Publikumsprodukte gekennzeichnet werden.

2. Ordnen Sie die entsprechenden Kennfarben und Einteilungen (für Publikumsprodukte) der  Gefährlichkeit einander zu.

Giftklassen:

Kennfarbe

Giftklasse 1

Giftklasse 2

Giftklasse 3

Giftklasse 4

Giftklasse 5

3. Für die Kennzeichnung bestand früher (noch gültig bis 2007) eine weitere Art, Stoffe mittels      Etiketten bzw. Giftigkeitssymbolen entsprechend zu kennzeichnen:

Ordnen sie die untenstehenden Symbole entsprechenden dem zutreffenden       Verwendungszweck zu.

 Diese Kennzeichnungen gelten:

 a) für Publikumsprodukte
 b) für gewerbliche Produkte.
        

 Das Zutreffende ist fett zu markieren!

 

Die Kennzeichnung von Gefährlichen Stoffen und Giften nach dem jetzt gültigen Chemikalienrecht (EU-kompatibel)

Auftrag:

Öffnen Sie folgenden Link: www.konsum.ch/Merkblaetter/Merkblatt_Giftklassen.pdf

Lesen Sie den Abschnitt: Das neue Chemikalienrecht.

Und fassen Sie die sechs wichtigsten Neuerungen des Chemikaliengesetzes stichwortartig zusammen.

Symbole der Kennzeichnung nach dem neuen Chemikalienrecht

Die im folgenden aufgeführten Symbole beinhalten Hinweise auf die Gefährlichkeit der entsprechenden Stoffe.

Auftrag:

Ordnen Sie den Symbolen den jeweiligen Gefahrenhinweis sowie die Beschreibung der Gefährlichkeit zu, den Sie aus der Broschüre des Links: www.konsum.ch/Merkblaetter/Merkblatt_Giftklassen.pdf entnehmen können.

Symbol

Gefahrenhinweis

 

 

Die Etikettierung von Publikumsprodukten nach dem neuen Chemikalienrecht

Vergleichen Sie die untenstehende Abbildung der neuen Etikette mit derjenigen des

Links: www.konsum.ch/Merkblaetter/Merkblatt_Giftklassen.pdf und komplettieren Sie die freien Kästchen auf der Abbildung

Merke: Neu ist der Zusatztext mit den Kennbuchstaben R für Gefahrenhinweise und S für Sicherheitsratschläge.

Auftrag:

Vergleiche mittels der Beispiele im Link: http://www.bag.admin.ch/anmeldestelle/einstuf/d/index.htm

Ergänzen Sie in der untenstehenden Tabelle die Spalten mit den entsprechenden Texten zu den R- bzw. S-Sätzen.

R-Satz

Text

R-25

R-49

R-53

R-60


S-Satz

Text

S-2

S-13

S-24

S-25

Auftrag:

Öffnen Sie die beiliegende Datei: Stoffliste (Liste von Drogerieprodukten) und markieren Sie fett zehn, Ihnen bekannte Produkte.

Übertragen Sie die Produkte in die untenstehende Tabelle.

Mir bekannte Produkte

Es grünt auch in der Chemie: siehe Datei   Lösungsmittel-BAZ.pdf

Ausblick auf nächstes Unterrichtsthema

Themenbereich:   Begriffe – Gefährliche Stoffe

  • Klärung und Anwendung von gesetzlichen Definitionen zur Thematik
  • „Gefährliche Stoffe“


Gifte, Gefährliche Stoffe, Schutzmassnahmen, Erkennungssymbole | Markus Schibler (BS, Rolf Alt-Anklin (BS)