Lehrplanbezug
basierend auf den Lehrplan für die Volksschulen des Kantons Solothurn, Ausgabe 1992,
Kapitel 4: Sprache/ Deutsch und Kapitel 11: Informatik
Richtziel Deutsch:
Sprachunterricht befähigt Schülerinnen und Schüler, verschiedene Sprachformen und Sprachen in unterschiedlichen Situationen den je spezifischen Ansprüchen entsprechend angemessen zu verwenden.
Lernbereich: Texte gestalten
Schülerinnen und Schüler erhalten Gelegenheit zum freien sprachlichen Gestalten. Sie können in freien Texten persönliche Erfahrungen, Erlebnisse, Wahrnehmungen, Gefühle, Gedanken, Beobachtungen und Interessen verständlich ausdrücken.
Grobziel:
Wachsende Gewandtheit im Umgang mit Texten gewinnen (redigieren, kürzen, zusammenfassen, ergänzen, umformen).
Richtziel Informatik:
Informatikunterricht befähigt Schülerinnen und Schüler, die in der Informatik zur Verfügung stehenden Hilfsmittel kennen zu lernen.
Schülerinnen und Schüler werden mit den Auswirkungen des Einsatzes der neuen Informationstechnologien vertraut.
Lernbereich: Die Bedeutung der Informatik für die Allgemeinbildung
Schülerinnen und Schüler können Informationstechnologien als Werkzeug und Hilfsmittel nutzen.
Grobziel:
Der Lehrplan sieht aufgrund des frühen Erscheinungsjahres kein passendes Grobziel vor. Das Grobziel dürfte in etwa lauten:
Kommunikationsformen des Internet kennen und nutzen lernen.
Lernziele
Die Schülerinnen und Schüler können eigenen Ideen und Vorstellungen entwickeln und diese schriftlich festhalten.
- Die Schülerinnen und Schüler können unter Einbezug der Netiquette auf andere Aussagen eingehen und ein Problem unter Einbezug von mehreren Ansichten gemeinsam zu einer Lösung führen.
- Die Schülerinnen und Schüler kennen die Funktionsweise von Foren und können damit arbeiten.
- Die Schülerinnen und Schüler kennen die ‚Anstandsregeln’ in einem Forum, die so genannte Netiquette und können dieses Wissen anwenden.